AGB für Workspace Anbieter

1. Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der New Work Innovations GmbH, c/o Digitaler Hub Region Bonn AG, Rhein­werk­allee 6, 53227 Bonn (nachfolgend „DESKCLOUD“) und dem jeweiligen Anbieter eines Coworking Spaces (nachfolgend „Workspace Anbieter“), der unter der Domain www.joindeskcloud.com (nachfolgend „Website“) und der DESKCLOUD App (nachfolgen „App“; App und Website gemeinsam „Plattform“) verfügbare eingerichtete Plätze zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (z.B. einen Tisch oder einen Meetingraum) (nachfolgend „Workspace“) zur Nutzung anbietet.

1.2 Es gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung (abrufbar unter: https://joindeskcloud.com/datenschutz/).

1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

1.4 Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Workspace Anbieters wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn DESKCLOUD  den Bedingungen des Workspace Anbieters nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 DESKCLOUD  bietet dem Workspace Anbieter die Möglichkeit, Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Coworker“) verfügbare Workspaces und weitere Zusatzleistungen (nachfolgend „Features“) auf der Plattform anzubieten. DESKCLOUD vermittelt über die Plattform die vom Workspace Anbieter angebotenen Workspaces an Coworker (nachfolgend gemeinsam „Dienste“). Der Workspace Anbieter erhält eine Vergütung für jede Nutzung des Workspace durch einen Coworker gemäß Ziffer 5.

2.2 DESKCLOUD stellt den Coworkern und dem Workspace Anbieter die Plattform zur Nutzung zur Verfügung und fungiert als Vermittler zwischen den Coworkern und demWorkspace Anbieter. DESKCLOUD wird nicht Vertragspartei des Vertrages über die Nutzung des Workspace, vielmehr kommt der Vertrag über die Nutzung des Workspace direkt zwischen dem Coworker und dem Workspace Anbieter zustande (nachfolgend „Workspace-Vertrag“). Coworker und Workspace Anbieter haben daher keinen Anspruch gegenüber DESKCLOUD auf Abschluss eines Workspace-Vertrages. DESKCLOUD ist nicht an der Durchführung des Workspace-Vertrages selbst beteiligt. DESKCLOUD hat keinerlei Einfluss auf das Verhalten des Coworkers oder dessen Nutzung des Workspace. Ferner werden die auf der Plattform von Coworkern veröffentlichten Angaben von DESKCLOUD grundsätzlich nicht geprüft und stellen keine Angaben oder Meinungen von DESKCLOUD dar.

2.3 Stellt der Workspace Anbieter Workspaces auf der Plattform ein (vgl. Ziffer 4), ist der Workspace Anbieter zur Bereitstellung des Workspace in der angebotenen Form verpflichtet.

3. Registrierung und deren Voraussetzungen

3.1 Die vollständige Nutzung der Dienste setzt die Registrierung als Workspace Anbieter auf der Plattform voraus.

3.2 Im Registrierungsformular hat jeder Workspace Anbieter eine gültige E-Mail-Adresse sowie seine Adressdaten anzugeben und ein Passwort zu erstellen.Durch das Absenden des vollständig ausgefüllten Registrierungsformulars erstellt der Workspace einen Workspace-Account (nachfolgend „Account“) und gibt sein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Plattform ab. Nimmt DESKCLOUD dieses Angebot durch Versand einer Bestätigungsmail an und bestätigt nachfolgend der Workspace Anbieter seine Registrierung durch Auswahl des in der Bestätigungsmail aufgeführten Hyperlinks (Double-Opt-In), kommt zwischen dem Workspace Anbieter und DESKCLOUD ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande (nachfolgend „Vertrag“). Eine Registrierung, die der Workspace Anbieter nicht innerhalb von einer Woche durch das Anklicken des Aktivierungslinks bestätigt, kann von DESKCLOUD gelöscht werden.

3.3 Jeder Workspace Anbieter darf sich nur einmal registrieren. Pro Workspace Anbieter ist ein Account anzulegen. Ein Account ist nicht übertragbar.

3.4 Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen sowie nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erlaubt.Die Registrierung als juristische Person sowie die Verwaltung des Accounts darf nur von Personen vorgenommen werden, die als gesetzliche Vertreter oder sonstiger Berechtigter der juristischen Person in deren Auftrag und Willen handeln. Zur Verifikation der Berechtigung gemäß vorstehendem Satz wird DESKCLOUD bei Bedarf weitere Unterlagen (z.B.: Prokura, schriftliche Erlaubnis, etc.) beim Workspace Anbieter anfordern.

3.5 Ein Anspruch auf Registrierung und Abschluss eines Vertrages besteht nicht. DESKCLOUD behält sich vor, die Registrierung und den Abschluss eines Vertrages ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

3.6 Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die Daten nachträglich, so ist der Workspace Anbieter verpflichtet, die Angaben umgehend zu aktualisieren. Auf entsprechende Anfrage von DESKCLOUD hat der Workspace Anbieter die Daten zu bestätigen.

4. Einstellung des Workspace, Vertragsschluss mit Coworkern, Pflichten des Workspace Anbieters , Freistellung

4.1 Der Workspace Anbieter verpflichtet sich, die zur Verfügung stehenden Workspaces tagesaktuell auf die Plattform einzustellen. Die Einstellung der Workspaces kann jeweils bis spätestens 23 Uhr des Vortrages vorgenommen werden. Die Einstellung der Workspaces kann für den jeweils aktuellen Tag nicht nachträglich angepasst werden.

4.2 Der Workspace Anbieter verpflichtet sich, die auf der Plattform eingestellte Anzahl an Workspaces tatsächlich bereitzustellen.

4.3 Der Workspace in Form eines eingerichteten Arbeitstisches (nachfolgend „Flex Desk“) wird vom Workspace Anbieter mindestens mit folgender Ausstattung angeboten: Tisch, Stuhl, Strom und WLAN. Im Einzelnen können auf der Plattform weitere Ausstattungen, Features oder andere Workspaces ergänzt werden, z.B. Meetingräume.

4.4 Der Workspace Anbieter verpflichtet sich, eine ausreichend dimensionierte Hard- und Softwareumgebung zu schaffen, aufrechtzuerhalten, zu bedienen und ggf. zu aktualisieren, um die Einstellung der Workspaces gemäß Ziffer 4.1 vorzunehmen, die Coworker in die jeweiligen Workspaces einzuchecken (nachfolgend „Check-in“), um die Dienste nutzen zu können. Die notwendigen Voraussetzungen kann der Workspace Anbieter jederzeit hier einsehen.

4.5 Die Nutzung des von DESKCLOUD vermittelten Workspace ist auf die persönliche Nutzung durch den Coworker für den jeweils vereinbarten Zeitraum beschränkt. Eine Nutzung des Workspace ist nicht auf eine andere Person übertragbar.

4.6 Der Workspace-Vertrag kommt direkt zwischen dem Coworker und dem Workspace-Anbieter zustande. Der Workspace Anbieter kann für den Workspace-Vertrag entsprechende Vertragswerke (AGB, Hausordnung, etc.) auf der Plattform hinterlegen. DESKCLOUD wird vor der Nutzung eines konkreten Workspace ausdrücklich auf die AGB des Workspace Anbieters hinweisen und diese dem Coworker bereitstellen.

4.7 Der Workspace-Anbieter verpflichtet sich, an dem Vertragsschluss der Workspace-Verträge mitzuwirken und insbesondere die Coworker ordnungsgemäß einzuchecken.

4.8 Dem Workspace Anbieter obliegt die Sicherstellung einer geeigneten Arbeitsatmosphäre zur vertragsgemäßen Nutzung des angebotenen Workspace sowie die Bereitstellung der angebotenen Features.

4.9 Der Workspace Anbieter garantiert eine ausreichende (Haftpflicht-) Versicherung und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, z.B. der einschlägigen Tarifverträge und Vorschriften über den Mindestlohn, für sein Personal. Auf Anforderung von DESKCLOUD erbringt der Workspace Anbieter geeignete Nachweise für Bestand und Umfang eines Versicherungsschutzes sowie die Einhaltung der Bestimmungen im Beschäftigungsverhältnis des Personals.

4.10 Der Workspace Anbieter stellt DESKCLOUD von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen in Folge der Verletzung dieser Ziffer 4, die gegen den DESKCLOUD erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung umfasst auch Ansprüche der Coworker gegen DESKCLOUD, die Folge einer Nicht- oder Schlechtleistung des Workspace Anbieters sind. Der Workspace Anbieter ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die oben genannten Rechte abzuwehren. Dem Workspace Anbieter bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser DESKCLOUD unverzüglich mitzuteilen. DESKCLOUD ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Workspace Anbieters hat dieser im Vorwege mit DESKCLOUD abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die DESKCLOUD durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehenden Schadensersatzansprüche von DESKCLOUD. Soweit DESKCLOUD die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Workspace Anbieter ausgeschlossen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Der Workspace Anbieter erhält für jede erfolgreiche Nutzung des Workspace durch einen Coworkers und die Inanspruchnahme von Features durch Coworker eine Vergütung (nachfolgend „Vergütung“). Die Höhe der Vergütung für die Workspaces wird dem Workspace-Anbieter im Rahmen der Registrierung mitgeteilt. Die Höhe der Vergütung für die Features kann der Workspace-Anbieter auf der Plattform einstellen. DESKCLOUD erhebt auf die Vermittlung der Features eine Provision, deren Höhe dem Workspace-Anbieter im Einstellprozess angezeigt wird. Der Vergütungsanspruch entsteht nur, sofern und soweit die Nutzungsmöglichkeit des Workspace und der Features vollständig ordnungsgemäß erbracht wurde und der Coworker den Workspace und die Features tatsächlich genutzt hat. Der Vergütungsanspruch besteht nicht bzw. nicht vollständig bei Nicht- oder Schlechtleistungen des Workspace Anbieters.

5.2 DESKCLOUD ist berechtigt, die Auszahlung der Vergütung an den Workspace Anbieter zum Schutz der Interessen der Coworker und des Workspace Anbieters bis zu 6 Monate lang zu verweigern, soweit

a. entweder der Coworker oder der Workspace Anbieter einen Konfliktfall gemeldet hat (z.B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Workspaces und Features sowie Mängeln oder Schäden);

b. und solange DESKCLOUD begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Workspace-Vertrag zwischen Workspace Anbieter und Coworker nur zum Schein oder rechtsmissbräuchlich vereinbart wurde (z.B. bei Anhaltspunkten für einen Versicherungsbetrug).

5.3 Die von DESKCLOUD geschuldete Vergütung ist jeweils zum 15. Tag des auf die Inanspruchnahme der Workspaces und Features durch den Coworker folgenden Monats zur Zahlung fällig.

5.4 DESKCLOUD überweist die Vergütung auf ein vom Workspace Anbieter zu benennendes Konto.

5.5 Alle Preise von DESKCLOUD verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %.

5.6 Vereinbarung zum Gutschriftverfahren: Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren durch die New Work Innovations GmbH (DESKCLOUD) mittels Erstellung eines Abrechnungsbeleges (Gutschrift) und dessen Bereitstellung (Zusendung per Mail oder über die DESKCLOUD-App) an den Workspace Anbieter. Die Gutschrift ersetzt somit abrechnungstechnisch die Rechnung des Workspaces. Die Gutschrift spiegelt alle Details einer Abrechnung wider und entspricht den umsatzsteuerlichen Anforderungen und formalen Voraussetzungen nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG. Der Workspace Anbieter verzichtet ausdrücklich auf den Widerspruch zu dieser Vereinbarung. Für den Fall, dass ein Workspace Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, so ist dies der New Work Innovations GmbH (DESKCLOUD) unverzüglich nach Registrierung mitzuteilen, sodass eine Abrechnung ohne den Ausweis der USt. erfolgen kann.

6. Einräumung von Nutzungsrechten

6.1 DESKCLOUD räumt dem Workspace Anbieter ausschließlich zum Zwecke der Nutzung derDienste im Umfang und nach Maßgabe der AGB für die Dauer der Mitgliedschaft das örtlich unbeschränkte, widerrufliche, nicht-ausschließliche, nicht-unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Dienste und die Plattform zu nutzen. Das Eigentums- und Urheberrecht an der Plattform und den Diensten verbleibt ausschließlich bei DESKCLOUD.

6.2 Der Workspace Anbieter räumt DESKCLOUD das einfache, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten (nachfolgend „Werbeinhalte“), z.B. Logos, Bilder, Texte. Hiervon erfasst ist insbesondere das Recht der Vervielfältigung, der Verwendung, des Betreibens, des Kopierens, des öffentlichen Vorführens oder Anzeigens, des Verbreitens, des Modifizierens, des Übersetzens und des Erstellens von abgeleiteten Versionen der Verbreitung sowie das Recht der Bearbeitung. DESKCLOUD ist insbesondere berechtigt, die Werbeinhalte technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Empfangsgeräten oder in Services und Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können.

6.3 Der Workspace Anbieter garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die in Ziffer 6. 2  genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Workspace Anbieter garantiert außerdem, dass die erstellten Werbeinhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte.

7. Accountnutzung, Geheimhaltung, Sanktionen und Sperrung des Accounts

7.1 Der Workspace Anbieter verpflichtet sich:

a. keine Handlungen durchzuführen, die das einwandfreie Funktionieren bzw. Erscheinungsbild der Plattform blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten (z.B. Denial-of-Service-Attacken oder das Hochladen von Viren oder anderem bösartigen Code);

b. keine unwahren oder unsachlichen Inhalte zu erstellen;

c. keine Inhalte zu erstellen, die gegen Jugendschutzgesetze oder Strafgesetze verstoßen;

d. keine nicht genehmigte kommerzielle Kommunikation (beispielsweise Spam) auf der Plattform zu betreiben;

e. nicht mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper) Inhalte oder Informationen von anderen Coworkern zu erfassen oder auf andere Art auf die Plattform zuzugreifen, sofern nicht die ausdrückliche vorherige Erlaubnis von DESKCLOUD eingeholt wurde;

f. keine Anmeldeinformationen einzuholen oder auf einen Account zugreifen, die/das einem anderen Coworker gehören/gehört und keine Daten anderer Coworker zu erheben, zu nutzen und zu verarbeiten, ohne dazu berechtigt zu sein;

g. keine gesetzlich geschützten Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein;

h. oder Links zu solchen Inhalten zu setzen.

7.2 DESKCLOUD ist berechtigt, Inhalte, die gegen die AGB verstoßen, die gegen die geltenden Regeln der Höflichkeit, der Etikette, der Sachlichkeit und des respektvollen Umgangs miteinander verstoßen oder in sonstiger Weise anstößig und/oder unsachgemäß sind, unwiederbringlich zu löschen. Der Workspace Anbieter hat insoweit keinen Anspruch auf Wiedereinstellung bereits gelöschter Inhalte.

7.3 Verstößt der Workspace Anbieter gegen die AGB oder gesetzliche Vorschriften kann DESKCLOUD

a. Inhalte abändern oder löschen;

b. den Vertrag mit dem Workspace Anbieter fristlos kündigen;

c. den Account zeitlich beschränken oder dauerhaft sperren.

7.4 Diese Sanktionen kann DESKCLOUD ohne vorherige Ankündigung und ohne Rücksprache mit dem Workspace Anbieter auch gegen dessen ausdrücklichen Willen verhängen.

7.5 DESKCLOUD kann einen Workspace Anbieter endgültig von der Nutzung der Plattform und der Dienste ausschließen (endgültige Sperre), wenn er insbesondere

a. falsche Daten angegeben oder eine erforderliche Aktualisierung der Daten nicht vorgenommen hat,

b. sein en Account unberechtigt überträgt oder

c. andere Workspace Anbieter, Coworker oder  DESKCLOUD in erheblichem Maße schädigt,  insbesondere  die Dienste missbraucht.

7.6 Eine endgültige Sperre ist auch dann möglich, wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

7.7 Nachdem ein Workspace Anbieter gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Accounts. Sobald ein Workspace Anbieter gesperrt wurde, darf sich dieser Workspace Anbieter auch nicht mit einem anderen Account anmelden.

8. Geheimhaltung

8.1 Der Workspace Anbieter ist verpflichtet, die Login-Daten, Passwörter, etc. geheim zu halten und seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und sich nach jeder Sitzung abzumelden. Erklärungen und Handlungen, die nach einem Login mit dem Passwort und der E-Mail-Adressedes Workspace Anbieters abgegeben bzw. begangen werden, können dem Workspace Anbieter auch dann zuzurechnen sein, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Eine Zurechnung erfolgt insbesondere dann, wenn der Workspace Anbieter Dritten (auch Familienangehörigen) vorsätzlich oder fahrlässig Zugang zum Passwort oder dem Account verschafft. Der Workspace Anbieter hat DESKCLOUD unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zugänglich und bekannt sind.

8.2 Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist DESKCLOUD aus Sicherheitsgründen berechtigt aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. DESKCLOUD informiert den Workspace Anbieter hierüber unverzüglich und teilt auf Anforderung innerhalb angemessener Frist neue Zugangsdaten mit. Der Workspace Anbieter hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.

9. Laufzeit und Kündigung der Mitgliedschaft

9.1 DerVertrag beginnt mit Annahme der Registrierung von DESKCLOUD gemäß Ziffer 3. 2  und hat eine unbegrenzte Laufzeit. Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

9.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Verfügbarkeit

10.1 DESKCLOUD gewährleistet eine Erreichbarkeit der Website zu 99% bei einer jährlichen Betrachtung. Nicht berücksichtigt werden dabei Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung von DESKCLOUD beruhen, etwa Angriffe auf Systeme von DESKCLOUD durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware oder Fälle höherer Gewalt sowie damit zusammenhängende unplanbare Wartungsarbeiten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Dadurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen.

10.2 Planbare Wartungsarbeiten, welche eine Downtime erfordern, werden mindestens 3 Tage vorher per E-Mail gegenüber dem Workspace Anbieter angekündigt.

10.3 DESKCLOUD erbringt die Dienste einzig auf der Plattform. Fehler oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von DESKCLOUD unterfallen nicht der Leistungspflicht von DESKCLOUD. Der Workspace Anbieter bleibt bei nicht in der Sphäre von DESKCLOUD liegenden Fehlern oder Störungen zur Zahlung der entsprechenden Bereitstellung des Workspace verpflichtet.

11. Haftungsbeschränkungen

11.1 Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 11  haftet DESKCLOUD nur, wenn und soweit DESKCLOUD, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs von DESKCLOUD oder der von DESKCLOUD zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet DESKCLOUD jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Workspace Anbieter regelmäßig vertrauen darf.

11.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DESKCLOUD, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von DESKCLOUD der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

11.3 Die in den vorstehenden Ziffern 11.1  und 11.2  geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 11.2  geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs von DESKCLOUD nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

11.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 11  unberührt.

11.5 Vertragspartner des Workspace Anbieters in Bezug auf den Workspace-Vertrag ist der Coworker, etwaige Ansprüche sind im direkten Vertragsverhältnis geltend zu machen.

12. Abtretung von Ansprüchen

12.1 Der Workspace Anbieter ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DESKCLOUD berechtigt, Forderungen aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu DESKCLOUD abzutreten; § 354a HGB bleibt unberührt.

12.2 Soweit nicht abweichend im Einzelfall geregelt, ist keine Partei berechtigt, gegen Ansprüche einer anderen Partei aus dieser Vereinbarung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich einer Verpflichtung aus der Geschäftsbeziehung geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche der jeweiligen Partei, die ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung geltend macht, sind entscheidungsreif und unbestritten oder durch die andere Partei anerkannt oder durch rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts festgestellt worden. Diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

13. Sprache, Vertragstext, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1 Diese AGB und der darin geregelte Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Ist der Workspace Anbieter ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist der Sitz von DESKCLOUD der ausschließliche Gerichtsstandfür alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB .Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.3 Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist Erfüllungsort der Sitz von DESKCLOUD.

14. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, salvatorische Klausel

14.1 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

14.2 DESKCLOUD behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Workspace Anbieter nicht zumutbar. DESKCLOUD wird den Workspace Anbieter über Änderungen der AGB unverzüglich per E-Mail benachrichtigen. Widerspricht der Workspace Anbieter der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der geänderten AGB, gelten die geänderten AGB als vom Workspace Anbieter angenommen.

14.3 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

STAND: April 2019