Neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Was bedeutet es für die Nutzer von Coworking Spaces?

Alina Ley New Work Leave a Comment

Am 14. Mai 2019 sorgte das EuGH-Urteil für zahlreiche Diskussionen bei Arbeitgebern und bei Arbeitnehmern. Arbeitszeiten sollen zukünftig lückenlos erfasst werden. Doch was genau bedeutet es für Arbeitnehmer und welche Rolle spielen Coworking Spaces in diesem Gefüge? Wir wollen etwas Licht ins Dunkel bringen und erklären, wie das Konzept von Deskcloud helfen kann.

Ziel des Urteils zur Erfassung der Arbeitszeit soll die systematische Einhaltung von Zeiten sein. Nach aktuellem Stand in Deutschland haben viele Unternehmen keinerlei Arbeitszeiterfassung. Das Urteil des europäischen Gerichtshofs besagt jedoch folgendes:

Alle EU-Staaten müssen per Gesetz die Arbeitgeber zu Systemen der Arbeitszeiterfassung verpflichten – diese Systeme müssen „objektiv, verlässlich und zugänglich sein“ und die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit messen. Das gilt für Außendienst-Mitarbeiter ebenso wie für Beschäftigte im Home-Office. Die genaue Umsetzung fällt jedoch in die Verantwortung der einzelnen Staaten. Dazu gehören auch mögliche Ausnahmen. In Deutschland mussten per Gesetz bisher nur die Überstunden aufgezeichnet werden. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass im Durchschnitt höchstens 48 Stunden in der Woche gearbeitet werden darf. Innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums müssen mindestens elf zusammenhängende Stunden als Ruhezeit gewährleistet sein. Innerhalb von 7 Tagen kommen weitere 24 Stunden Ruhezeit hinzu.

Die Stechuhr aus der Henry Ford Zeit kehrt damit zwar nicht zurück, allerdings muss die genaue Arbeitszeit dokumentiert werden. Dies kann anhand von einer Excel-Liste oder in Papierform erfolgen. Eine genaue Vorschrift ist dazu bisher nicht erfolgt. Das Konzept der Vertrauensarbeitszeit erhält damit jedoch einen Todesstoß. Besonders für Branchen, in denen die Arbeitszeit nur eine Nebenrolle spielt und es vordergründig um das Ergebnis geht, wird das Gesetz starke Änderungen mit sich führen. Kreative Bereiche oder die Veranstaltungsbranche beispielsweise, beruhen auf flexiblen Zeitmodellen. Die einzelnen EU-Staaten haben jetzt Zeit, jeder für sich, ein Gesetz zu erlassen. Bis das Gesetz dann verpflichtend gilt kann es noch mindestens ein Jahr dauern. Unternehmen sollten sich jedoch früh genug informieren und über geeignete Lösungen für ihr Geschäftsmodell nachdenken.

Auch Coworking Spaces werden sich mit der Thematik auseinandersetzen müssen. Schließlich lebt das Konzept von seinen Nutzern und das Kerngeschäft besteht in der Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Zahlreiche Spaces nutzen bereits eine zeitliche Erfassung per Login und Logout. Auf diese Weise könnte ein Arbeitnehmer, welcher einen solchen Space zum Arbeiten nutzt, seine Zeiten problemlos nachweisen. Die Nutzer der Deskcloud App sowie die zugehörige Coworking Space Community profitieren bereits jetzt vom bereitgestellten Abrechnungs- und Zeiterfassungssystem. Ein solches System dient nicht der Überwachung oder Kontrolle seiner Nutzer, sondern lediglich einer vereinfachten Abrechnung. Die angebotenen Spaces können ihre freistehenden Arbeitsplätze besser verwalten und doppelte Vermietungen können dadurch vermieden werden. Die Lösung kann zukünftig sowohl Unternehmen als auch ihren Arbeitnehmern das Leben und die Umsetzung des Gesetzes erleichtern. Ob und wann dieses in Deutschland in Kraft tritt bleibt abzuwarten. Wir bleiben auf jeden Fall dran und werden euch auf dem Laufenden halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.